UL2054-Zertifizierung von Lithium Polymer Akkus

SUPPORT

UL2054-Zertifizierung von Lithium Polymer Akkus

[ratings]

Was ‘ s die UL2054 – Zertifizierung des Lithium Polymer Akkus?

UL2054-Zertifizierungsumfang

1.1 Die UL2054-Zertifizierungsanforderungen gelten für tragbare primäre (nicht wiederaufladbare) und sekundäre (wiederaufladbare) Lithium Polymer Akkus zur Verwendung als Stromversorgung in Waren. Diese Lithium Polymer Akku bestehen entweder aus einer einzelnen elektrochemischen Zelle oder aus zwei oder mehreren Lithium Polymer Zellen, die parallel oder in Reihe geschaltet sind, oder aus beiden, die chemische Energie durch chemische Reaktion in elektrische Energie umwandeln.

 

1.2 Die Anforderungen der UL2054-Zertifizierung sollen das Risiko von Explosionen oder Bränden verringern, wenn Lithium Polymer Akkus in einem Gerät verwendet werden. Die ordnungsgemäße Verwendung dieser Lithium Polymer Akkus in einer bestimmten Anwendung hängt von ihrer Verwendung in einem vollständigen Produkt ab, das den für ein solches Produkt geltenden Anforderungen entspricht.

 

1.3 Die UL2054-Zertifizierungsanforderungen gelten für Lithium Polymer Akkus für den allgemeinen Gebrauch. Sie enthalten nicht die Kombination aus Lithium Polymer Akku und Host-Produkt, die durch Spezifikationen in der Host-Produktnorm abgedeckt sind.

 

1.4 Die UL2054-Zertifizierungsanforderungen sollen auch das Verletzungsrisiko für Personen durch Feuer oder Explosion verringern, wenn Lithium Polymer Akkus aus einem Produkt entfernt, transportiert, gelagert oder weggeworfen werden.

 

1.5 Die UL2054-Zertifizierungsanforderungen decken weder das Toxizitätsrisiko ab, das sich aus dem Verschlucken eines Lithium Polymer Akkus oder seines Inhalts ergibt, noch die Verletzungsgefahr für Personen, die auftreten, wenn ein Lithium Polymer Akku geöffnet ist, um den Zugriff auf seinen Inhalt zu ermöglichen.

 

Der General der UL2054-Zertifizierung

2.1.1 Anstelle der in Tabelle 6.1 aufgeführten UL2054-Zertifizierungsanforderungen müssen Lithium Polymer Zellen aus Lithiummetall, Lithiumlegierung oder LiPo, die in Batterien verwendet werden, die Bedingungen der Norm für Lithium Polymer Akku UL 1642 erfüllen.

 

2.2 Maßeinheiten

 

2.3 Terminologie

 

2.4 Komponenten

 

2.4.1 Sofern in 2.4.2 nicht anders angegeben, muss eine Komponente eines unter diese Norm fallenden Produkts die UL2054-Zertifizierungsanforderungen für das Element erfüllen. Im Anhang finden Sie eine Liste der Regeln für Teile, die in den von dieser UL2054-Norm abgedeckten Produkten verwendet werden.

 

2.4.2 Es ist nicht erforderlich, dass eine Komponente eine bestimmte Anforderung erfüllt, die: ein Merkmal oder eine Eigenschaft umfasst, die für die Anwendung des Elements in dem von der Norm UL2054 abgedeckten Produkt nicht benötigt wird, oder durch eine Bedingung der Norm UL2054 ersetzt ist.

 

2.4.3 Ein Bauteil ist nach seiner für die vorgesehenen Verwendungsbedingungen festgelegten Bewertung zu verwenden.

 

2.4.4 Bestimmte Teile weisen unvollständige Konstruktionsmerkmale oder eingeschränkte Leistungsmerkmale auf. Die Komponenten sind nur zur Verwendung unter eingeschränkten Bedingungen vorgesehen, z. B. bei bestimmten Temperaturen, die bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, und dürfen nur unter diesen besonderen Bedingungen verwendet werden.

 

Glossar der UL2054-Zertifizierung

4.1.1 Das Gehäuse eines Lithium Polymer Akkus oder eines Einzelzellen-Akkus oder das Gehäuse eines Lithium-Polymer-Akkus muss die erforderliche Festigkeit und Steifheit aufweisen, um möglichen Missbräuchen standzuhalten, denen er während seiner bestimmungsgemäßen Verwendung ausgesetzt ist, um Reduzieren Sie die Brand- oder Verletzungsgefahr für Personen.

 

4.1.2 Das Gehäuse eines Lithium Polymer Akkus muss fest genug sein, um ein Durchbiegen zu verhindern. Ein Werkzeug, das den Konstruktionsvorteil einer Zange, eines Schraubenziehers, einer Bügelsäge oder eines ähnlichen Geräts bietet, muss mindestens die zum Öffnen des Gehäuses erforderliche Automatisierungsfähigkeit aufweisen.

 

4.1.3 Bei Lithium Polymer Akkus mit Kunststoff-Außengehäusen muss der Außenring des Akkus so gestaltet sein, dass er nicht mit einfachen Werkzeugen wie einem Schraubendreher geöffnet werden kann. Das Gehäuse ist mit Ultraschall zu verschweißen oder mit gleichwertigen Mitteln zu sichern. Klebstoffe, die den Klebstoffanforderungen der Norm für polymere Werkstoffe entsprechen – Verwendung in der Bewertung elektrischer Betriebsmittel, UL 746C, Einweg- oder manipulationssichere Schrauben gelten als gleichwertige Mittel.

 

4.1.4 Der äußere Gehäusekörper der Lithium Polymer Akku muss gemäß der Norm für polymere Werkstoffe – Verwendung bei der Bewertung elektrischer Betriebsmittel, UL 746C, als V-1 oder weniger brennbar eingestuft sein.

 

Ausnahme: Materialien müssen nicht als V-1 oder weniger brennbar eingestuft werden, wenn sie dem Flammentest für Gehäuseentflammbarkeit – 20 mm (3/4 Zoll) entsprechen, der in der Norm für polymere Materialien – Verwendung in elektrischen Ausrüstungsbewertungen, UL 746C angegeben ist .

 

4.1.5 Öffnungen in Gehäusen von Lithium Polymer Akkus müssen so gering wie möglich sein, um Schäden an Lithium Polymer Zellen, Anschlüssen und internen Schaltkreisen sowie zu kurze elektrische Abstände innerhalb des Lithium Polymer Akkus zu vermeiden. Gehäuseöffnungen dürfen nicht über Lithium Polymer Zellen angebracht werden, die nicht den Anforderungen des Abschnitts 4.1.2 für starre Gehäuse entsprechen, oder übermäßig geschützte Schaltkreise und Verbindungen, bei denen Beschädigungen oder Kurzschlüsse durch in das Gehäuse eindringende Fremdkörper zu einer Gefahr führen können.

 

4.2 Elektrolyt

 

4.2.1 Eine Lithium Polymer Cell darf keine unter Druck stehenden Dämpfe oder Flüssigkeiten enthalten, die Materialien unter Druck setzen, wenn das Lithium Polymer Akku häuse unter Laborbedingungen bei einer Temperatur von 23 ± mit einer Schleifscheibe durchstoßen wird2 ° C (73±3,6 ° F). 

 

4.3 Anschlüsse für externe Lithium Polymer Akkupacks

 

4.3.1 Ein Anschluss für ein externes Lithium Polymer Akkupack muss so konstruiert sein, dass ein unbeabsichtigter Kurzschluss der Anschlüsse verhindert wird, es sei denn, das Akkupack erfüllt die eingeschränkten Stromversorgungsanforderungen des Limited Power Source Test, Abschnitt 13. Beispiele für Methoden zur Vermeidung eines versehentlichen Kurzschlusses umfassen Vertiefen der Anschlüsse, Bereitstellen einer Schaltung, die ein versehentliches Kurzschließen verhindert, Bereitstellen von Abdeckungen über den Anschlüssen, Verwenden von kodierten Verbindern und dergleichen.

 

4.3.2 Isoliermaterial für externe Batteriesteckverbinder außerhalb des Gehäuses muss eine Mindestflammwidrigkeit von V-2 aufweisen, es sei denn, das Pack erfüllt die begrenzten Stromquellenanforderungen des Limited Power Source Test, Abschnitt 13. Zum Brand gehörende externe Steckverbinder Das Gehäuse muss mindestens V-1 sein.

 

4.4 Leiterplatten

 

4.4.1 Positionieren der Leiterplatten der Lithium Polymer Akku Die Schaltungskomponenten müssen mindestens V-1 entsprechen

 

4.5 Nur für LiPo-Systeme

 

4.5.1 Die Spannung jeder Lithium Polymer Cell oder jedes aus mehreren parallel geschalteten Zellen bestehenden Zellenblocks darf die vom Batteriehersteller angegebene Obergrenze der Ladespannung nicht überschreiten.

 

4.5.2 Für den LiPo, der aus einer einzelnen Zelle oder einem separaten Zellenblock besteht, sollte bestätigt werden, dass die Ladespannung der Zelle die vom Batteriehersteller angegebene Obergrenze der Ladespannung nicht überschreitet.

 

4.5.3 Bei Lithium Polymer Akkus, die aus in Reihe geschalteten Einzelzellen oder in Reihe geschalteten Zellenblöcken bestehen, ist zu bestätigen, dass die Spannungen einer der Einzelzellen oder Einzelzellenblöcke die von angegebene Obergrenze der Ladespannung nicht überschreiten dem Zellenhersteller, indem er die Energie jeder einzelnen Zelle oder der einzelnen Zellenblöcke überwacht.

 

 4.5.4 Die Einhaltung von 4.5.1 – 4.5.3 kann durch Analyse der LiPo-Batterieschutzschaltung oder, wenn dies nicht durch Analyse festgestellt werden kann, durch Überwachung der Werte während der Prüfung nach Abschnitt 13A erreicht werden.

 Leistung

 

Leistung der UL2054-Zertifizierung

5.1 Lithium Polymer Akkus sind wie in den Abschnitten 9 bis 24 beschrieben zu testen. Abschnitt 12, Test auf erzwungene Entladung, gilt nur für Lithium Polymer Zellen, die zur Verwendung in Anwendungen mit mehreren Zellen vorgesehen sind, z. B. Lithium Polymer Akkus. Die Batteriegehäusetests, Abschnitte 18 – 21 (einschließlich der 250-N-Stetigkraft-, Schimmelentlastungs- und Fallschutztests) sind nur für Batterien mit einem Kunststoffgehäuse vorgesehen.

 

5.2 Mit Ausnahme der Projektilprüfung nach Abschnitt 22 dürfen Lithium Polymer Zellen und -Batterien infolge der Prüfungen in dieser Norm nicht explodieren oder Feuer fangen. Für den Schocktest, Abschnitt 16, Vibrationstest, Abschnitt 17, 250-N-Dauerkrafttest, Abschnitt 19, Formspannungs-Entlastungstest, Abschnitt 20, Fallschlagtest, Abschnitt 21 und den Temperaturwechsel-Test, Abschnitt 24 müssen die Proben ebenfalls nicht entlüften oder auslaufen. Für diese Tests wird angenommen, dass eine nicht akzeptable Leckage aufgetreten ist, wenn der resultierende Massenverlust die in Tabelle 5.1, Kriterien für die Entlüftung und den Leckage-Massenverlust angegebenen Werte überschreitet.

 

5.3 Gelöscht am 12. August 2008

 

5.4 Bestimmte Endgeräte erfordern eine Leistungsbegrenzung eines Lithium Polymer Akkus. Der in Abschnitt 13 beschriebene Limited Power Source Test soll verwendet werden, um festzustellen, ob eine Lithium Polymer Cell oder ein Akku für solche Anwendungen geeignet ist, bei denen ansonsten Brandgefahr besteht.

Muster der UL2054-Zertifizierung

6.1 Sofern nicht anders angegeben, sind neue Lithium Polymer Zellen oder -Batterien im voll geladenen Zustand für die in den Abschnitten 9 – 24 beschriebenen Tests zu verwenden . Der Testplan und die Anzahl der in jeder Analyse zu verwendenden Proben sind in den Tabellen 6.1 und 6.2 angegeben , zum Testen von Zellen bzw. zum Testen von Akkupacks.

 

6.2 Wenn ein Lithium Polymer Akkupack gemäß Tabelle 6.2 getestet wird, müssen die Lithium Polymer Zellen, aus denen dieser Akkupack besteht, auch gemäß Tabelle 6.1 getestet werden, sofern dies noch nicht geschehen ist.

 

6.3 Alle LiPo Akku wird vollständig in Übereinstimmung mit dem Batteriehersteller in Rechnung gestellt ‘s Spezifikationen vor dem Test, mit Ausnahme der Proben, die den Tests für abnormale Aufladung und missbräuchliche Überladung unterzogen werden sollen. Diese müssen vor dem Test mit dem vom Hersteller angegebenen Strom auf die vom Endpunkt angegebene Spannung entladen werden.

 

Wichtige Testüberlegungen zur UL2054-Zertifizierung

7.1 Da einige Lithium Polymer Akkus bei den in den Abschnitten 9 – 24 beschriebenen Tests explodieren , ist es wichtig, dass das Personal vor den fliegenden Fragmenten, der Explosionskraft, der plötzlichen Freisetzung von Wärme, chemischen Stößen und Geräuschen, die durch solche Explosionen verursacht werden, geschützt wird. Das Testfeld muss gut belüftet sein, um die Organisation vor möglichen schädlichen Dämpfen oder Gasen zu schützen.

 

7.2 Die Temperaturen auf der Oberfläche der Lithium Polymer Akku häuse sind während der in den Abschnitten 9, 10, 11, 14 und 15 beschriebenen Prüfungen zu überwachen. Alle an der Prüfung von Batterien beteiligten Personen sind anzuweisen, sich niemals einer Lithium Polymer Akku zu nähern Die Oberflächentemperatur kehrt zur Umgebungstemperatur zurück.

 

7.3 Die in Abschnitt 22, Projektilprüfung, beschriebenen Prüfungen sind in einem separaten Raum oder Raum durchzuführen, der mit einer angemessenen Sicherheitsbarriere ausgestattet ist, die den Prüfbereich vom Beobachter trennt.

 

Temperaturmessungen nach UL2054

8.1 Die Temperaturen müssen von Thermoelementen, die aus Drähten bestehen, die nicht größer als 24 AWG (0,21 mm2) und nicht kleiner als 30 AWG (0,05 mm2) sind, und einem Instrument vom Potentiometertyp gehalten werden.

 

8.2 Die Temperaturmessungen an der Lithium Polymer Akku sind mit der Messstelle des Thermoelements vorzunehmen, die fest am Außengehäuse der Batterie anliegt.

 

Elektrische Tests der UL2054-Zertifizierung

Kurzschlusstest

9.1 Lithium Polymer Zellen müssen 9.1 – 9.6 entsprechen.

(Von Underwriter Laboratories Inc. zugelassene Batteriezelle, die in der EUT gemäß UL1642 verwendet wird)

 

9.2 Jede voll geladene Test-Lithium Polymer Cell ist durch Verbinden der Plus- und Minuspole der Batterie mit einer Stromkreislast mit einer Widerstandslast von 80 ± kurzzuschließen20 mohm. Die Temperatur des Lithium Polymer Akku Gehäuses ist während des Tests aufzuzeichnen. Der Lithium Polymer Akku muss sich entladen, bis ein Brand oder eine Explosion vorliegt oder bis er einen unbelasteten Zustand von weniger als 0,2 Volt erreicht hat und die Gehäusetemperatur wieder erreicht ist±10 ° C (±18 ° F) Umgebungstemperatur.

 

9.3 Prüfungen sind mit 20 ± zu übertragen5 ° C (68± 9 ° F) und bei 55± 2 ° C (131± 4 ° F). Die Lithium Polymer Zellen sollen bei 20 das Gleichgewicht erreichen± 5 ° C (68± 9 ° F) oder 55± 2 ° C (131± 4 ° F) vor dem Anschließen der Klemmen.

 

9.4 Eine Lithium Polymer Cell ist einzeln zu testen, sofern der Batteriehersteller nicht angibt, dass sie in Serie oder parallel verwendet werden soll. Bei Serien- oder Parallelbetrieb sind zusätzliche Tests an fünf LiPo-Batteriesätzen durchzuführen, wobei die maximale Anzahl von Lithium Polymer Zellen verwendet wird, die für jede Konfiguration gemäß den Angaben des Batterieherstellers abgedeckt werden kann.

 

9.5 Eine Lithium Polymer Cell ist ohne Zuhilfenahme von Schutzeinrichtungen zu prüfen, es sei denn, solche Schutzmechanismen sind fester Bestandteil des Aufbaus der Lithium Polymer Cell. Wenn während der Prüfung eine Schutzeinrichtung betätigt wird, ist die Prüfung mit der an die maximale Last angeschlossenen Lithium Polymer Cell zu wiederholen, bei der sich die Schutzeinrichtung nicht öffnet.

 

9.6 Der Lithium Polymer Akku darf nicht explodieren oder Feuer fangen. Die Temperatur der äußeren Zelle oder des Batteriegehäuses darf für Lithiumchemikalien 150 ° C (302 ° F) nicht überschreiten . ° C

 

9.7 Lithium Polymer Akkus müssen 9.8 – 9.12 entsprechen.

 Ausnahme: Lithium Polymer Akkupacks, die aus einer einzelnen Zelle bestehen, in der die Zelle bereits den Prüfungen nach 9.1 – 9.6 unterzogen wurde, müssen nicht den Normen nach 9.8 – 9.12 unterzogen werden

 

9.8 Jeder vollständig geladene Test-Lithium Polymer Akkupack muss durch Verbinden der positiven und negativen Pole des Akkus mit einer Stromkreislast mit einer Widerstandslast von 80 ± kurzgeschlossen werden20 m Ohm. Die Temperatur des Lithium Polymer Akku Gehäuses ist während des Tests aufzuzeichnen. Der Lithium Polymer Akku muss sich entladen, bis ein Brand oder eine Explosion vorliegt oder bis er vollständig entladen ist und die Temperatur des Zellengehäuses wieder erreicht ist±10 ° C (±18 ° F) Umgebungstemperatur.

 

9.9 Prüfungen sind mit 20 ± zu übertragen5 ° C (68± 9 ° F) und bei 55± 5 ° C (131± 4 ° F). Der Lithium Polymer Akku soll bei 20 stabil werden± 5 ° C (68± 9 ° F) oder 55± 5 ° C (131± 4 ° F) vor dem Zusammenfügen der Klemmen.

 

9.10 Lithium Polymer Akkupack-Aufbauten müssen an allen Schutzeinrichtungen im Lastkreis des zu prüfenden Akkus einen einzigen Fehler aufweisen. Wenn während des Versuchs Schutzmaterialien ausgelöst werden, muss die Prüfung mit dem Lithium Polymer Akkupack wiederholt werden, der an die maximale Last angeschlossen ist, die das Öffnen der Schutzvorrichtungen verhindert.

 

Ausnahme: Ein Gerät mit positivem Temperaturkoeffizienten, das den Tests entspricht, die in der Norm für Thermistor-Geräte, UL 1434, der Norm für automatische elektrische Steuerungen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, Teil 1: Allgemeine Anforderungen, UL 60730-1A oder anderen Schutzbestimmungen festgelegt sind Geräte, die als zuverlässig eingestuft werden, können fehlerfrei im Stromkreis verbleiben. In Anhang A finden Sie zusätzliche Komponentennormen.

 

9.11 Einer der oben genannten fünf Lithium Polymer Akkupacks, getestet bei 20 ±5 ° C (68±9 ° F) sind unter den folgenden zusätzlichen Bedingungen zu bewerten. Die Klemmen sind einem Kurzschluss mit einer Mindestlänge von 1,3 mm2 (16 AWG) blankem Kupferdraht auszusetzen. Der Test ist auf einer mit Seidenpapier beschichteten Weichholzoberfläche durchzuführen, und das Musterbatteriepaket und das freiliegende Vorspannmaterial sind mit einer einzigen Schicht Käsetuch abzudecken.

 

9.12 Bei allen getesteten Proben darf der Lithium Polymer Akku nicht explodieren oder Feuer fangen, und die Tests dürfen nicht zu chemischen Leckagen führen, die durch Reißen, Bersten oder Platzen des Zellengehäuses verursacht werden. Die Temperatur der inneren Zellhüllen darf für Lithiumchemikalien 150 ° C (302 ° F) nicht überschreiten . Bei den gemäß 9.11 getesteten Batteriepack-Mustern dürfen sich das Käsetuch und das Seidenpapier nicht entzünden.

 

Abnormaler Ladetest der UL2054-Zertifizierung

10.1 Primäre Lithium Polymer Akku (z. B. Lithium Polymer Zellen, einzelne Lithium Polymer Akku oder Lithium Polymer Akkupacks) muss 10.2 – 10.5 (sekundäre Lithium Polymer Akkupacks) entsprechen.

 

10.2 LiPo Akku entladen Batteriehersteller ‘Die geschätzte Kapazität soll für diesen Test verwendet werden. Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ° C zu testen± 5 ° C (68± 9 ° F).

 

10.3 Jede vollständig entladene Prüflingsbatterie ist mit dem dreifachen vom Batteriehersteller angegebenen Ladestrom lc zu beaufschlagen, indem sie gegen eine Gleichstromversorgung angeschlossen wird. Die Testzeit ist nach der Formel zu berechnen: in der es sich um die Ladezeit in einer Stunde handelt. C ist die Kapazität der Lithium Polymer Cell / des Lithium Polymer Akkus in Amperestunden und lc ist der maximale Ladestrom in Ampere, der vom Akkuhersteller angegeben wird. Die Mindestladezeit beträgt 7 Stunden.

 Ausnahme: Bei den Batterieherstellern ‘Je nach Vorliebe können Testströme verwendet werden, die höher sind als die angegebenen drei Ic-Nennströme, um den Testzeitraum zu beschleunigen. Die Mindestladezeiten betragen sieben Stunden.

 

10.4 Wenn eine zu diesem Zweck geprüfte Schutzeinrichtung während der Prüfung ausgelöst wird, muss die Prüfung mit der Batterieversorgung wiederholt werden, die an die maximale Last angeschlossen ist, die das Öffnen der Schutzeinrichtung nicht verursacht. Schutzausrüstung, die zu diesem Zweck nicht untersucht wurde, muss kurzgeschlossen werden.

 

10.5 Der Lithium Polymer Akku darf nicht explodieren oder Feuer fangen. Bei Lithium Polymer Akkupack-Proben dürfen Tests nicht zu chemischen Leckagen führen, die durch Reißen, Bersten oder Platzen des Seriengehäuses verursacht werden.

 

10.6 Sekundäre Lithium Polymer Zellen müssen 10.7 – 10.9 entsprechen (von Underwriter Laboratories Inc. zugelassene Batteriezelle, die in der EUT gemäß UL1642 verwendet wird)

 

10.7 Die Lithium Polymer Zellen sind bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu prüfen5 ° C (68± 9 ° F). Jede Lithium Polymer Akku muss mit einem konstanten Strom von 0,2 C / 1 Stunde auf eine vom Hersteller angegebene Entladungsendpunktspannung entladen werden.

 

10.8 Die Lithium Polymer Zellen sind mit einer konstanten angegebenen maximalen Ladegerät-Ausgangsspannung und einer Strombegrenzung auf das Dreifache des vom Batteriehersteller angegebenen maximalen Stroms Ic zu laden. Die Ladedauer ist die Zeit, die benötigt wird, um den Hersteller zu erreichen. “s spezifizierter Ladezustand plus sieben weitere Stunden.

 

10.9 Eine Lithium Polymer Cell ist ohne Zuhilfenahme von Schutzeinrichtungen zu testen, es sei denn, solche Schutzmechanismen sind entweder fester Bestandteil des Zellaufbaus oder wurden zu diesem Zweck untersucht. Ein Teil der während der Prüfung wieder einstellbaren Schutzausrüstung darf zurückgesetzt werden, und die Prüfung ist so oft wie erforderlich fortzusetzen, um die Prüfung abzuschließen. Wenn während des Tests eine Schutzeinrichtung betätigt wird (ob wieder einstellbar oder nicht), wird der Test mit der gleichen Ladezeit wiederholt, wobei jedoch die Lithium Polymer Cell an die maximale Last angeschlossen ist, die die Schutzeinrichtungen nicht betätigt. Eine Schutzausrüstung, die nicht in die Zelle integriert ist und für diesen Zweck nicht untersucht wurde, ist kurzzuschließen.

 

10.10 Sekundäre Lithium Polymer Akkus müssen 10.11 – 10.13 entsprechen.

 

10.11 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F). An den Lithium Polymer Zellen jeder Testbatterie ist ein Thermoelement anzubringen. Jede Lithium Polymer Akku muss mit einem konstanten Strom von 0,2 ° C / 1 Stunde auf eine vom Hersteller angegebene Entladungsendpunktspannung entladen werden.

 

10.12 Jede der Testmusterbatterien ist nacheinander den folgenden Überladezuständen zu unterziehen. a) Der Lithium Polymer Akku ist zunächst mit einem Konstantstromlademodus mit einer Strombegrenzung auf das Dreifache des vom Batteriehersteller angegebenen höchsten Stroms Ic zu laden, bis die maximal angegebene Ausgangsspannung des Ladegeräts erreicht ist. Zu diesem Zeitpunkt soll der Lithium Polymer Akku mit einer konstanten maximal vorgegebenen Ladegerät-Ausgangsspannung und einer Strombegrenzung von dreimal dem maximalen Strom Ic geladen werden. Die Ladedauer ist die Zeit, die benötigt wird, um den Hersteller zu erreichen. “s spezifizierter Ladezustand plus sieben zusätzliche Stunden. Die Temperatur am Gehäuse der Lithium Polymer Cell ist zu überwachen. Eine wiedereinstellbare Schutzeinrichtung wie ein PTC, der während der Prüfung ausgelöst wird, muss zurückgesetzt und die Prüfung fortgesetzt werden, wobei der Test so oft wie erforderlich, jedoch nicht weniger als zehn Mal, durchgeführt wird, um die Prüfung abzuschließen. Geräte mit automatischem Reset dürfen während des Versuchs zyklisch arbeiten. Wenn während des Versuchs ein Überstromschutzgerät in Betrieb ist, wird der Test mit der gleichen Ladezeit wiederholt, wobei jedoch die Batterie an die maximale Last angeschlossen ist, die die Schutzgeräte nicht in Betrieb setzt. b) Der Ladezustand gemäß (a) muss mit jedem einzelnen Komponentenfehler durchgeführt werden, der wahrscheinlich im Ladekreis auftritt und zu einer Überladung der Batterie führen würde. Ausnahme Nr. 1: Eine als zuverlässig ermittelte Schutzeinrichtung kann fehlerfrei in der Schleife verbleiben. Siehe 2.4 und Anhang A. Ausnahme Nr. 2: Für Batterien ohne Schutzeinrichtungen gelten die Überladebedingungen in (b) nicht.

 

10.13 Der Lithium Polymer Akku darf nicht explodieren oder Feuer fangen. Bei Lithium Polymer Akkupack-Proben dürfen die Tests nicht zu chemischen Leckagen führen, die durch Reißen, Bersten oder Platzen des inneren Zellengehäuses verursacht werden.

Missbräuchlicher Überladungstest nach UL2054 

(Von Underwriter Laboratories Inc. zugelassene LiPo-Batteriezelle, die in der EUT gemäß UL1642 verwendet wird)

 

11.1 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu prüfen5 ° C (68±9 ° F).

 

11.2 Lithium Polymer Akkus müssen mit dem Zehnfachen der C5-Ampere-Rate kontinuierlich geladen werden, wobei eine ausreichende Versorgungsspannung verwendet wird, um die Zehnfache der C5-Ampere-Rate während der gesamten Testdauer aufrechtzuerhalten. Während des Versuchs ist die Temperatur auf dem inneren Zellgehäuse jeder Probe zu vermerken. Der Test muss fortgesetzt werden, bis die Lithium Polymer Cell oder der Akku explodiert, Entlüftungsöffnungen vorhanden sind oder eine einzelne Schutzvorrichtung in Betrieb ist und die Temperatur des internen Zellengehäuses die Anforderungen für den eingeschwungenen Zustand erreicht oder zur Umgebungstemperatur zurückkehrt. Wenn ein PTC oder ein anderes wieder einstellbares Schutzgerät während des Tests funktioniert, muss es während des Tests mindestens 10 Mal zurückgesetzt werden. Ein Gerät zum automatischen Zurücksetzen darf während des Versuchs zyklisch arbeiten.

 

11.3 Während der Prüfungen muss die mit Schutzeinrichtungen gelieferte Lithium Polymer Akku einem Einzelteilfehler unterworfen sein, der sich aus einem einzelnen Fehlerzustand ergibt, der wahrscheinlich im Ladekreis auftritt und zu einer Überladung der Lithium Polymer Akku führen würde.

Ausnahme: Schutzeinrichtungen, deren Zuverlässigkeit festgestellt wurde, können fehlerfrei im Stromkreis verbleiben. Siehe Anhang A.

 

11.4 Die Proben dürfen nicht explodieren oder sich entzünden.

 

11.5 Mindestens einer der fünf Lithium Polymer Akkus muss der in den Abschnitten 11.2 und 11.3 beschriebenen Prüfung mit einer Konstantstromladung unterzogen werden, die das Fünffache der C5-Rate beträgt (z. B. bei der C-Rate), wobei die Versorgungsspannung ausreicht, um diese Rate über die gesamte Zeit aufrechtzuerhalten Dauer des Tests

 

Zwangsentladungstest nach UL2054

 

12.1 Dieser Test ist für Lithium Polymer Zellen vorgesehen, die in Mehrzellenanwendungen wie Lithium Polymer Akkus verwendet werden sollen. Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F).

 

12.2 Bei mehrzelligen Reihenkonfigurationen ohne parallele Reihen muss eine vollständig entladene Zelle zwangsentladen werden, indem sie mit voll aufgeladenen Batterien der gleichen Art in Reihe geschaltet wird. Die Menge der vollständig geladenen Zellen, die mit der entladenen Zelle in Reihe geschaltet werden sollen, ist gleich der Gesamtzahl der Zellen in der Packung abzüglich einer.

 

12.3 Bei mehrzelligen Reihenanordnungen mit parallelen Strings ist eine vollständig entladene identische Leitung durch Reihenschaltung mit vollständig geladenen Zellen der gleichen Art zwangsentladen. Die Menge der vollständig geladenen Zellen, die mit der entladenen parallelen Kette in Reihe geschaltet werden sollen, ist gleich der Gesamtzahl der Zellen in der Packung abzüglich der Anzahl der Zellen in der entladenen parallelen Linie.

 

12.4 Jedes der fünf Batteriepacks muss wie in 12.2 oder 12.3 beschrieben vorbereitet sein.

 

12.5 Sobald die vollständig entladenen Zellen (oder eine Reihe von Zellen) mit der angegebenen Anzahl vollständig geladener Zellen in Reihe geschaltet sind, muss der resultierende Batteriepack kurzgeschlossen werden.

 

12.6 Die positiven und negativen Anschlüsse der Probe sind mit Kupferdraht mit einer Widerstandslast von 80 ± zu verbinden20 m Ohm. Die Batterie muss sich entladen, bis ein Brand oder eine Explosion vorliegt oder bis sie vollständig entladen ist und die Temperatur des Zellengehäuses wieder erreicht ist±10 ° C (±18 ° F) Umgebungstemperatur.

 

12.7 Während der Tests muss die Lithium Polymer Akku, die mit Schutzvorrichtungen geliefert wird, einem Einkomponentenfehler unter Verwendung eines einzelnen Fehlerzustands ausgesetzt werden, der wahrscheinlich im Entladekreis auftritt und zu einer übermäßigen Entladung der Batterie führen würde.

 Ausnahme: Ein Gerät mit positivem Temperaturkoeffizienten, das den zutreffenden Prüfungen entspricht, die in der Norm für Thermistor-Geräte, UL 1434 und der Norm für automatische elektrische Steuerungen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, Teil 1: Allgemeine Anforderungen, UL 60730-1A, oder festgelegt sind Andere als zuverlässig ermittelte Schutzeinrichtungen können fehlerfrei im Stromkreis verbleiben. In Anhang A finden Sie zusätzliche Komponentennormen.

 

12.8 Der Lithium Polymer Akku darf nicht explodieren oder Feuer fangen.

 

Eingeschränkter Stromquellentest nach UL2054

13.1 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F).

 

13.2 Ein Lithium Polymer Akku, der eine begrenzte Stromquelle sein soll, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

 a) Die Leistung ist gemäß Tabelle 13.1 verfassungsmäßig begrenzt, oder b) Eine lineare oder nichtlineare Impedanz begrenzt die Leistung gemäß Tabelle 13.1. Wenn ein Gerät mit positivem Temperaturkoeffizienten verwendet wird, muss es:

 1) Befolgen Sie die Norm für Thermistor-Bauelemente, UL 1434, oder 2) Bestehen Sie die Tests, die in den Abschnitten Fertigungsabweichung und -drift, Dauerhaltbarkeit, Fertigungsabweichung und -drift sowie Dauerhaltbarkeit im Anhang der Anforderungen aufgeführt sind für Steuerungen mit Thermistoren der Norm für automatische elektrische Steuerungen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, Teil 1: Allgemeine Anforderungen, UL 60730-1; oder 3) die Anforderungen der Norm für automatische elektrische Steuerungen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, Teil 1: Allgemeine Anforderungen, UL 60730-1 für ein Gerät des Typs 2.AL Action; c) Begrenzen Sie die Leistung gemäß Tabelle 13.1 durch ein regulierendes Netzwerk oder einen Strombegrenzer mit integrierter Schutzschaltung (IC), sowohl unter normalen Betriebsbedingungen als auch nach einem einzelnen simulierten Fehler im regulierenden Netzwerk oder im IC-Strombegrenzer (offener Stromkreis oder Kurzschluss) ); oder d) Es wird eine Überstromschutzeinrichtung verwendet, deren Leistung gemäß Tabelle 13.2 begrenzt ist.

 

13.3 Wenn ein Überstromschutz verwendet wird, muss es sich um eine Sicherung oder ein nicht einstellbares elektromechanisches Gerät ohne automatische Rückstellung handeln.

 

13.4 Der Lithium Polymer Akku muss bei der Durchführung der Messungen für Uoc ISC und S gemäß den Tabellen 13.1 und 13.2 vollständig geladen sein.

 

13.5 Die in den Tabellen 13.1 und 13.2 angegebene nicht kapazitive Last muss so angepasst werden, dass sich maximale Messwerte für Strom (Isc) und Leistung (S) ergeben, die über die in den Tabellen 13.1 und 13.2 angegebenen Zeitgrenzen erzielt werden können. Unter diesen Lastbedingungen werden simulierte Fehler in einem Regelungsnetz angewendet, die gemäß Punkt 13.2 (c) erforderlich sind.

 

13.6 Lithium Polymer Akkus, die die eingeschränkten Stromversorgungsanforderungen erfüllen, können mit dem Vermerk „Begrenzte Stromquelle “„ LPS “zeigt an, dass es sich um eine begrenzte Stromquelle handelt. Lithium Polymer Akkus, die diese Anforderungen unabhängig von der Ausführung der Anschlüsse nicht erfüllen, sind nicht als Hinweis darauf zu kennzeichnen, dass sie eine begrenzte Stromversorgung darstellen und Anwendungen zugeordnet sind, für die keine begrenzte Stromquelle erforderlich ist.

 

13A-LiPo-Pack-Komponententemperaturtest

13A.1 Ein Lithium Polymer Akkupack mit Gehäuse muss einer regelmäßigen Temperaturprüfung sowohl unter Eingangsbedingungen (Laden) als auch unter Ausgangsbedingungen (Entladen) unterzogen werden. Infolge dieser Prüfung dürfen die Temperaturen an temperaturempfindlichen Bauteilen die in Tabelle 13A.1 angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten

 

13A.2 Bei der Prüfung der Ausgangslasttemperatur muss ein vollständig geladener Lithium Polymer Akku an den Ausgangsklemmen des Lithium Polymer Akkus einer konstanten ohmschen Belastung ausgesetzt werden, wobei der Ausgangslaststrom knapp unter der Betriebsgrenze des Entladeschutzes liegt Schaltkreis. Die Temperaturen werden bis zur thermischen Stabilisierung oder bis zum Erreichen der angegebenen Endspannung überwacht, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

13A.3 Die Prüfung der Eingangsbelastungstemperatur ist an einem vollständig entladenen Akkupack durchzuführen, der mit einem konstanten Strom von 0,2 ° C / 1 Stunde auf eine vom Hersteller angegebene Entladungsendpunktspannung entladen wurde.

 

13A.4 Für die Prüfung der Eingangsbelastungstemperatur muss eine vollständig entladene Lithium Polymer Akku einer CCCV-Lademethode unterzogen werden, wobei die maximale Ladespannung den Batteriehersteller nicht überschreiten darf. “s Empfohlene maximale Ladespannungsgrenzen. Während der Prüfung darf der Ladestrom das Dreifache des maximalen Ladestroms oder der Betriebsgrenze der Ladeschutzschaltung (je nachdem, welcher Wert niedriger ist) während der Prüfung nicht überschreiten. Die Temperaturen werden überwacht, bis sich die Temperatur stabilisiert oder die Packung vollständig aufgeladen ist, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

13A.5 Die Temperaturen gelten als stabilisiert, wenn drei aufeinanderfolgende Messungen in Abständen von 10 Prozent der zuvor verstrichenen Testdauer, jedoch nicht weniger als 15 Minuten, vorgenommen werden, die keinen weiteren Anstieg anzeigen.

 

13A.6 Schutzvorrichtungen im Lithium Polymer Akkupack dürfen während der Prüfung nicht funktionieren.

 

13A.7 Mit Hilfe von Thermoelementen werden die Temperaturen auf Oberflächen von Teilen überwacht. Thermoelemente müssen aus 30 AWG-Drähten bestehen. Es können größere Drähte verwendet werden, diese dürfen jedoch 24 AWG nicht überschreiten und dürfen nicht groß genug sein, um einen Kühlkörper auf dem zu prüfenden Teil zu erzeugen.

 

13A.8 Während der normalen Temperaturprüfung darf die Temperaturmessung T (Tmax + Tamb-Tma) nicht überschreiten.

 

13B Oberflächentemperaturtest für Lithium Polymer Akkus

 

13B.1 Ein Lithium Polymer Akkupack mit Gehäuse muss einer regelmäßigen Temperaturprüfung sowohl unter Eingangsbedingungen (Laden) als auch unter Ausgangsbedingungen (Entladen) unterzogen werden.

 

13B.2 Bei der Prüfung der Ausgangslasttemperatur muss ein vollständig geladener Lithium Polymer Akku an den Ausgangsklemmen des Lithium Polymer Akkus einer konstanten Widerstandsbelastung ausgesetzt werden, wobei der Ausgangslaststrom knapp unter der Betriebsgrenze des Entladeschutzes liegt Schaltkreis. Die Temperaturen werden bis zur thermischen Stabilisierung oder bis zum Erreichen der angegebenen Endspannung überwacht, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

13B.3 Die Prüfung der Eingangsbelastungstemperatur muss an einem vollständig entladenen Lithium Polymer Akku durchgeführt werden, der mit einem konstanten Strom von 0,2 ° C / 1 Stunde auf eine vom Batteriehersteller angegebene Entladungsendpunktspannung entladen wurde.

 

13B.4 Für die Prüfung der Eingangsbelastungstemperatur muss eine vollständig entladene Lithium Polymer Akku einer CCCV-Lademethode unterzogen werden, wobei die maximale Ladespannung den Batteriehersteller nicht überschreiten darf. “s Empfohlene maximale Ladespannungsgrenzen. Während der Prüfung darf der Ladestrom das Dreifache des maximalen Ladestroms oder der Betriebsgrenze der Ladeschutzschaltung (je nachdem, welcher Wert niedriger ist) während der Prüfung nicht überschreiten. Die Temperaturen werden bis zur thermischen Stabilisierung oder bis zur vollständigen Aufladung der Packung überwacht, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

13B.5 Die Temperaturen gelten als stabil, wenn drei aufeinanderfolgende Messungen in Abständen von 10 Prozent der zuvor verstrichenen Testdauer, jedoch nicht weniger als 15 Minuten, durchgeführt werden, die keinen weiteren Anstieg anzeigen.

 

13B.6 Schutzvorrichtungen im Lithium Polymer Akkupack dürfen während der Prüfung nicht funktionieren.

 

13B.7 Mit Hilfe von Thermoelementen werden die Temperaturen auf den zugänglichen Oberflächen des Packungsgehäuses überwacht. Thermoelemente müssen aus 30 AWG-Drähten bestehen. Es können Drähte größerer Größe verwendet werden, sie dürfen jedoch 24 AWG nicht überschreiten.

 

13B.8 Während der regulären Temperaturprüfung darf die Temperaturmessung T (Tmax + Tamb – Tma) nicht überschreiten.

Mechanische Prüfung nach UL2054 

 

Crush Test 

Die LiPo-Komponentenzelle wurde von Underwriter Laboratories Inc. gemäß UL1642 zugelassen.

14.1 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F).

 

14.2 Ein Lithium Polymer Akku ist zwischen zwei ebenen Flächen zu quetschen. Die Kraft zum Zerkleinern soll durch einen Hydraulikzylinder oder eine ähnliche Krafteinrichtung aufgebracht werden. Die ebenen Flächen sind mit den Zellen in Kontakt zu bringen, und das Zerkleinern ist bis zu einer ausgeübten Kraft von 13 ± fortzusetzen1,0 kN (3000 ± 224 Pfund) erreicht ist. Sobald die höchste Kraft erreicht ist, ist sie freizugeben.

 

14.3 Eine zylindrische oder prismatische Lithium Polymer Akku ist mit ihrer Längsachse parallel zu den ebenen Flächen der Zerkleinerungsvorrichtung zu zerkleinern. Ein prismatischer Lithium Polymer Akku soll ebenfalls um 90 Grad um seine Längsachse gedreht werden, damit sowohl die breite als auch die schmale Seite der Quetschkraft ausgesetzt sind. Jede Lithium Polymer Akku darf nur in einer Richtung einer Quetschkraft ausgesetzt werden. Für jeden Test sind separate Proben zu verwenden.

 

14.4 Eine Münz- oder Knopf-Lithium Polymer Akku muss mit der flachen Oberfläche der Batterie parallel zu den flachen Oberflächen der Zerkleinerungsvorrichtung zerkleinert werden.

 

14.5 Der Lithium Polymer Akku darf nicht explodieren oder Feuer fangen.

 

Aufpralltest der UL2054-Zertifizierung

Die LiPo-Komponentenzelle wurde von Underwriter Laboratories Inc. gemäß UL1642 zugelassen.

15.1 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F).

 

15.2 Ein Testmuster eines Lithium Polymer Akkus muss auf einer ebenen Fläche abgelegt werden. Ein Stab mit einem Durchmesser von 15,8 mm (518 Zoll) muss sich in der Mitte der Probe befinden. A 9,1 ±0,46 kg (20 ±1 Pfund) Gewicht soll aus einer Höhe von 610 fallen gelassen werden ±25 mm (24 ±1 inch) auf die Probe auftragen.

 

15.3 Eine tonnenförmige oder prismatische Batterie ist mit ihrer Längsachse parallel zur ebenen Fläche und senkrecht zur Längsachse einer gekrümmten Fläche mit einem Durchmesser von 15,8 mm (5/8 Zoll), die quer zur Mitte des Prüflings liegt, zu treffen. Eine prismatische Batterie ist ebenfalls um 90 Grad um ihre Längsachse zu drehen, damit sowohl die breite als auch die schmale Seite dem Aufprall ausgesetzt sind. Jeder Muster-Lithium Polymer Akku darf nur einem Schlag ausgesetzt werden. Für jeden Test sind separate Proben zu verwenden.

 

15.4 Eine Münz- oder Knopf-Lithium Polymer Akku muss so beschossen werden, dass die Sichtfläche des Prüflings parallel zur ebenen Fläche und die in der Mitte liegende gekrümmte Fläche mit einem Durchmesser von 15,8 mm (5/8 Zoll) liegt.

 

15.5 Die Proben dürfen nicht explodieren oder sich entzünden.

 

Schocktest der UL2054-Zertifizierung

Die LiPo-Komponentenzelle wurde von Underwriter Laboratories Inc. gemäß UL1642 zugelassen.

 

16.1 Die Lithium-Zelle ist mit einer starren Halterung an der Prüfmaschine zu befestigen, die alle Montageflächen der Zelle trägt. Jede Zelle ist insgesamt drei gleich großen Erschütterungen auszusetzen. Die Stöße sind in drei zueinander senkrechten Richtungen anzuwenden, es sei denn, sie haben nur zwei symmetrische Tomahawks. In diesem Fall sind nur zwei Richtungen zu prüfen. Jeder Schlag muss in einer Richtung senkrecht zur Oberfläche der Zelle ausgeführt werden. Für jeden Stoß muss die Lithium Polymer Cell so beschleunigt werden, dass während der ersten drei Millisekunden die minimale Durchschnittsbeschleunigung 75 g beträgt (wobei g die lokale Erdbeschleunigung ist). Die Spitzenbeschleunigung muss zwischen 125 und 175 g liegen. Die Lithium Polymer Zellen sind bei einer Temperatur von 20 ± zu prüfen5 ° C (68±9 ° F).

 

16.2 Die Proben dürfen nicht explodieren oder sich entzünden.

 

16.3 Die Probe ist 6 Stunden nach der Prüfung zu untersuchen und darf nicht entlüften oder auslaufen, wie in 5.2 beschrieben.

Vibrationstest nach UL2054

Die LiPo-Komponentenzelle wurde von Underwriter Laboratories Inc. gemäß UL1642 zugelassen.

17.1 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F).

 

17.2 Ein Lithium Polymer Akku muss auf eine einfache harmonische Bewegung mit einer Amplitude von 0,8 mm (0,03 Zoll) [1,6 mm (0,06 Zoll) maximale Gesamtauslenkung] beschränkt sein.

 

17.3 Die Wiederholung ist mit einer Frequenz von 1 Hertz pro Minute zwischen 10 und 55 Hertz zu variieren und innerhalb von mindestens 90 und höchstens 100 Minuten zu wiederholen. Der Lithium Polymer Akku ist in drei zueinander senkrechten Richtungen zu prüfen. Bei einem Lithium Polymer Akku mit nur zwei Symmetrieachsen ist der Lithium Polymer Akku senkrecht zu jeder Achse zu testen.

 

17.4 Die Proben dürfen nicht explodieren oder sich entzünden.

 

17.5 Die Probe ist 6 Stunden nach der Prüfung zu untersuchen und darf nicht entlüften oder auslaufen, wie in 5.2 beschrieben.

 Lithium Polymer Akku häusetest

 

Vibrationstest nach UL2054

 

18.1 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F).

 

18.2 Lithium Polymer Akkus mit äußeren Kunststoffgehäusen müssen den in den Abschnitten 19, 20 und 21 beschriebenen Prüfungen unterzogen werden. Lithium Polymer Akkus mit äußeren Kunststoffgehäusen müssen den in den Abschnitten 19 und 21 angegebenen Prüfungen unterzogen werden

 

250 N Steady Force Test nach UL2054

19.1 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F).

 

19.2 Externe Gehäuse des Lithium Polymer Akkupacks sind mit einer konstanten Kraft von 250 ± zu steuern10 N (56 ±2 Pfund Kraft) über einen Zeitraum von 5 Sekunden auf die Ober-, Unterseite und die Seiten des Lithium Polymer Akku Gehäuses aufbringen, wobei ein geeignetes Testwerkzeug verwendet wird, das über eine kreisförmige ebene Fläche mit einem Durchmesser von 30 mm (1,2 Zoll) Kontakt herstellt .

 

19.3 Der Lithium Polymer Akku darf nicht explodieren oder sich entzünden. Das äußere Batteriegehäuse darf nicht so stark reißen, dass die Lithium Polymer Zellen oder Schutzvorrichtungen freiliegen. Öffnungen in der Einhausung, die infolge der Anwendung der 250-N-Stetigkraft entstehen, müssen den Normen von 4.1.5 entsprechen

 

19.4 Der Lithium Polymer Akku muss 6 Stunden nach dem Test überprüft werden und darf nicht entlüften oder auslaufen, wie in 5.2 beschrieben.

 

Schimmelentlastungstest nach UL2054

20.1 Jeder der drei Lithium Polymer Akkus ist in einen Umluftofen mit vollem Luftzug zu stellen, der auf einer gleichmäßigen Temperatur von 70 ° C (1 58 ° F) gehalten wird. Die Proben müssen 7 Stunden im Ofen bleiben.

Ausnahme: Wenn die maximale Temperatur T, die auf den Thermoplastgehäuseteilen des Batteriepacks aufgezeichnet ist und bei der normalen Temperaturprüfung gemäß Abschnitt 13A 60 ° C (140 ° F) überschreitet , muss die Ofentemperatur auf einer Temperatur gehalten werden, die gleich ist T + 10 ° C (50 ° F).

 

20,2 Mit Wirkung zum 11. November 2011 gestrichen

 20.2.1 Um die Gefahr einer Überhitzung der mit Energie versorgten Zellen zu vermeiden, müssen die Proben vor der Konditionierung entweder vollständig entladen oder mit ” Dummy ” -Zellen versehen werden, die für die tatsächlichen Zellen repräsentativ sind

20.3 Nach vorsichtiger Entnahme aus dem Ofen und nach Rückkehr auf Raumtemperatur nach der in 20.3 beschriebenen Konditionierung dürfen die Proben keine Anzeichen einer mechanischen Beschädigung aufweisen, die zu einer Beschädigung der Zellen oder der Schutzschaltung führen würde. Darüber hinaus dürfen die Batteriegehäuse nicht so stark brechen, sich verziehen oder schmelzen, dass die Zellen oder Schutzvorrichtungen freiliegen. Öffnungen in der Einhausung, die infolge der Konditionierung entstehen, müssen den Kriterien von 4.1.5 entsprechen

 

Fallschutztest der UL2054-Zertifizierung

21.1 Der Lithium Polymer Akku ist bei einer Umgebungstemperatur von 20 ± zu testen5 ° C (68±9 ° F)

Ausnahme: Lithium Polymer Akku – Pack Betriebskunststoffgehäuse , die zur Verwendung in 0 bestimmt sind , ° C (32 ° F) Temperatur wird für 3 Stunden bei 0 konditioniert ° C (oder die Temperatur festgelegt , wenn weniger als 0 ° C) vor der Durchführung den Falltest , der kurz nach Entnahme der Proben aus der Kältekonditionierung übertragen werden soll.

 

21.2 Jede der drei Proben muss aus einer Höhe von 1 m fallen gelassen werden, damit sie an der Stelle auf eine Betonoberfläche auftreffen, an der die nachteiligen Ergebnisse in 21.3 am wahrscheinlichsten sind. Jede Probe ist dreimal fallen zu lassen.

 

21.3 Die Proben dürfen nicht explodieren oder sich entzünden.

 

21.4 Die Probe ist 6 Stunden nach der Prüfung zu untersuchen. Sie darf nicht entlüften oder auslaufen, wie in Abschnitt 5.2 beschrieben, und die Unversehrtheit der Schutzvorrichtungen muss gewahrt bleiben.

 

21.5 Das äußere Batteriegehäuse darf nicht in dem Maße entziffern, in dem Zellen oder Schutzvorrichtungen freiliegen. Öffnungen in der Einhausung, die infolge des Aufpralls / der Aufpralleinwirkungen entstehen, müssen den Kriterien von 4.1.5 entsprechen

Brandexpositionstests nach UL2054

 

Projektiltest

Die LiPo-Komponentenzelle wurde von Underwriter Laboratories Inc. gemäß UL1642 zugelassen.

22.1 Wenn die Prüfung gemäß 22.2 – 22.5 durchgeführt wird, darf kein Teil einer explodierenden Lithium Polymer Cell oder eines Lithium Polymer Akkus ein Loch im Drahtschirmkäfig erzeugen oder in den Drahtschirmkäfig eindringen, so dass ein Teil oder die gesamte Zelle oder der Akku durch das Gitter ragt Bildschirm Käfig.

 

22.2 Jede Testküvette oder Batterie muss auf einem Bildschirm platziert werden, der ein Loch mit einem Durchmesser von 102 mm (4 Zoll) in der Mitte eines Plattformtisches abdeckt. Das Sieb soll aus einem Stahldrahtgeflecht mit 20 Öffnungen pro Zoll (25,4 mm) und einem Drahtdurchmesser von 0,43 mm (0,017 Zoll) bestehen.

 

22.3 Das Sieb muss 38 mm über einem Brenner montiert werden. Die Kraftstoff- und Luftdurchsatzraten müssen so eingestellt werden, dass eine hellblaue Flamme entsteht, bei der das Stützsieb hellrot leuchtet.

 

22.4 Ein achtseitig bedeckter Drahtkäfig mit einem Durchmesser von 610 mm (2 Fuß) und einer Höhe von 305 mm (1 Fuß) aus Metallabschirmung ist über dem Prüfling anzubringen. Siehe Abbildung 22.1. Die Metallabschirmung ist aus Aluminiumdraht mit einem Durchmesser von 0,25 mm (0,010 Zoll) und 16 bis 18 Drähten pro Zoll (25,4 mm) in jede Richtung herzustellen.

 

22.5 Die Probe soll erhitzt werden und auf dem Bildschirm bleiben, bis sie explodiert oder die Zelle oder Batterie sich entzündet hat und durchgebrannt ist. Es ist nicht erforderlich, die Probe an Ort und Stelle zu sichern, es sei denn, es besteht die Gefahr, dass sie vor Abschluss des Tests vom Bildschirm fällt. Bei Bedarf ist die Probe mit einem einzigen Draht, der um die Probe gebunden ist, am Sieb zu befestigen.

 

Hinweise zum sicheren Umgang

Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung.

Nach der Handhabung gründlich waschen. Verwenden Sie dieses Material bei ausreichender Belüftung.

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

 Umwelttests nach UL2054

 

Heiztest

Die LiPo-Komponentenzelle wurde von Underwriter Laboratories Inc. gemäß UL1642 zugelassen.

 

23.1 Der Lithium Polymer Akku darf bei der in 23.2 – 23.4 beschriebenen Prüfung nicht explodieren oder sich entzünden .

 

23.2 Ein Lithium Polymer Akku ist im Schwerkraft- oder Umluftofen mit einer Anfangstemperatur von 20 ± zu erwärmen5 ° C (68±9 ° F).

 

23.3 Die Ofentemperatur ist mit einer Geschwindigkeit von 5 ± zu erhöhen2 ° C (9±3,6 ° F) pro Minute auf eine Temperatur von 130±2 ° C (266±3,6 ° F) und bleiben bei dieser Temperatur für 10 Minuten.

 

23.4 Der Lithium Polymer Akku muss wieder Raumtemperatur haben (20 ±5 ° C) und dann untersucht werden.

 

Temperaturzyklustest

Die Komponentenzelle wurde von Underwriter Laboratories Inc. gemäß UL1642 zugelassen.

 

24.1 Der Lithium Polymer Akku ist in eine Prüfkammer zu legen und folgenden Zyklen zu unterziehen: a) Erhöhen der Kammertemperatur auf 70 ±3 ° C (158±5 ° F) innerhalb von 30 Minuten und Halten dieser Temperatur für 4 Stunden. b) Verringern der Kammertemperatur auf 20±3 ° C (68±5 ° F) innerhalb von 30 Minuten und Halten dieser Temperatur für 2 Stunden. c) Verringern der Kammertemperatur auf minus 40±3 ° C (minus 40±5 ° F) innerhalb von 30 Minuten und Halten dieser Temperatur für 4 Stunden. d) Erhöhen der Kammertemperatur auf 20±3 ° C (68±5 ° F) innerhalb von 30 Minuten. e) Wiederholen der Sequenz für weitere neun Zyklen. f) Lagern Sie die Batterien nach dem 10. Zyklus mindestens 24 Stunden bei 20±5 ° C (68±9 ° F) vor der Untersuchung.

 

24.2 Die Proben dürfen nicht explodieren oder sich entzünden. Darüber hinaus dürfen die Proben nicht entlüften oder lecken, wie in 5.2 beschrieben.

 

2 ️ 5 MARKIERUNG

 

25.1 Ein Lithium Polymer Akku muss lesbar und dauerhaft gekennzeichnet sein mit:

 a) Der Batteriehersteller ‘s Name, Handelsname oder Warenzeichen oder andere charakteristische Kennzeichen, anhand derer das für das Produkt verantwortliche Unternehmen identifiziert werden kann;

 b) eine Kennzahl (Katalog- oder Modellnummer) oder eine gleichwertige;

 c) Die elektrischen Nennwerte in VDC und Ah. (Der sekundäre Lithium Polymer Akku ist möglicherweise in Wh anstatt in Ah gekennzeichnet.)

 d) Das Datum oder eine andere Herstellungsperiode, die drei aufeinanderfolgende Monate nicht überschreitet.

 

Ausnahme No. 1: Der Batteriehersteller ‘Die Identifizierung des Produkts kann in einem sichtbaren Code erfolgen, wenn das Produkt durch die Marke oder das Warenzeichen eines privaten Etikettierers gekennzeichnet ist.

 

Ausnahme Nr. 2: Das Herstellungsdatum kann abgekürzt oder in einem national anerkannten konventionellen Code oder in einem vom Batteriehersteller deklarierten Code angegeben werden, vorausgesetzt, der Code: 

a) Es wiederholt sich nicht in weniger als zehn Jahren.

b) Es ist kein Verweis auf die Produktionsaufzeichnungen des Batterieherstellers erforderlich, um festzustellen, wann das Produkt hergestellt wurde.

 

25.2 Wenn ein Batteriehersteller die Lithium Polymer Akku in mehr als einer Fabrik herstellt, muss jede Lithium Polymer Akku eine eindeutige Kennzeichnung aufweisen, um sie als Produkt einer geeigneten Fabrik zu kennzeichnen.

 

25.3 Eine Lithium Polymer Akku oder die kleinste Packung oder Anweisungen, die mit jeder Batterie geliefert werden, müssen die folgenden Anzeigen oder Äquivalente enthalten:

 a) Ein Hinweiswort wie – Achtung, Warnung oder Gefahr.

 b) Eine kurze Beschreibung möglicher Gefahren im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Umgang mit dem Lithium Polymer Akku, z. B. Verbrennungsgefahr, Brandgefahr und Explosionsgefahr.

 c) Eine Liste der Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Gefahren, z. B. Nicht quetschen, zerlegen, ins Feuer werfen oder ähnliche Maßnahmen, und bei primären Lithium Polymer Akkus nicht aufladen.

 d) Informationen zum Austausch von Lithium Polymer Akku, wenn diese vom Benutzer ausgetauscht werden können.

 

25.3.1 Ein Lithium Polymer Akkupack muss mit folgendem oder einem gleichwertigen Etikett versehen sein: 

VORSICHT: Brand- und Verbrennungsgefahr. Nicht öffnen, zerdrücken, überhitzen (Batteriehersteller )s spezifizierte Maximaltemperatur) oder Verbrennen. Folgen Sie dem Hersteller’s Anweisungen ‖ Dieser oder ein gleichwertiger Wortlaut muss auch in den Anweisungen enthalten sein, die mit dem Lithium Polymer Akkupack geliefert werden.

 

Ausnahme Nr. 1: Ein Lithium Polymer Akkupack, der nicht mit einem Gehäuse versehen ist, muss nicht gekennzeichnet sein, sondern muss den obigen Wortlaut oder einen gleichwertigen Hinweis in der mit dem Pack gelieferten Anleitung enthalten.

 

Ausnahme Nr. 2: Wenn der Platz keine Kennzeichnung auf der Batterie zulässt, befindet sich die Kennzeichnung möglicherweise auf der kleinsten Einheitspackung.

 

25.4 Der Batteriehersteller ‘Die angegebenen Ladevorbereitungen müssen für den sekundären Lithium Polymer Akku enthalten sein. Primärbatterien müssen Anweisungen enthalten, die darauf hinweisen, dass die Batterien nicht geladen werden dürfen.

 

25.5 Eine Lithium Polymer Cell oder Batterie mit einem Durchmesser von weniger als 32 mm (1,25 Zoll) und einer Dicke von 3,8 mm (0,15 Zoll) muss auf der kleinsten Packung oder den Anweisungen, die mit jeder Lithium Polymer Cell oder Batterie geliefert werden, die folgende Kennzeichnung oder Entsprechung aufweisen: “Achtung – Niemals den Lithium Polymer Akku in den Mund nehmen. Wenden Sie sich bei Verschlucken an Ihren Arzt oder die örtliche Giftinformationszentrale. “

 

25,6 LiPo Akku, der die Anforderungen des Limited Power Source – Tests erfüllen, Ziffer 13.4 kann die Markierung umfasst “ Limited Power Source ‖ oder – LPS. “


Andere Lithium Polymer Akkus Anwendung